Mit großem Interesse habe ich gestern die Debatte im Bundestag zum in dieser Woche inkraftgetretenen Zugangserschwerungsgesetz verfolgt. Besonders amüsiert hat mich dabei vor allem der Beitrag von Martin Dörmann (SPD), der im Rahmen der Diskussion vor der Gesetzgebung mWn federführend für die SPD war. Herr Dörmann hat nun anscheinend erkannt, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form keinen großen Sinn macht und sah ein, dass die SPD hier einen Fehler gemacht hat. Das würde ich Herrn Dörmann sogar fast abkaufen, wenn nicht ausgerechnet er derjenige gewesen wäre, der während der Diskussion um das Gesetz den meisten Kontakt zu Netzcommunity suchte (und auch hatte), und von dieser immer wieder gesagt bekommen hat, dass das Gesetz keinen Sinn macht. Er (und damit die SPD) hätte zur Regierungszeit die Möglichkeit gehabt, dass Gesetz erst gar nicht zu verabschieden. Sich nun vor den Bundestag zu stellen und zu verkünden, dass das Gesetz aufgehoben werden soll, obwohl man zu denjenigen gehört, die das Gesetz verabschiedet haben, wirkt so unglaubwürdig, dass man es kaum mit Worten beschreiben kann. Und auch das Gesetz (wieder) damit zu begründen, dass es “nur” aufgrund der abgeschlossenen Verträge von Frau von der Leyen verabschiedet wurde (um es auf rechtsstaatliche Beine zu stellen), zieht als Argument nach wie vor nicht. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ein leichtes gewesen wäre, diese Verträge aufzuheben.
Die Situation in die sich die Bundesregierung aktuell gebracht hat könnte prekärer nicht sein. So ist das Gesetz jetzt zwar in Kraft getreten, die Regierung wendet es aber nicht an . Hierzu schreibt Thomas Stadler zu recht (jetzt mal unabhängig vom Inhalt des Gesetzes):
Die Bundesregierung weist also eine Behörde an, ein in Kraft befindliches Gesetz nicht anzuwenden. Das ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang und gleichzeitig der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage.
Gleichwohl wird die Bundesregierung wohl kaum einem Antrag auf Aufhebung des Gesetzes von der Opposition zustimmen. Selbst Aufheben wird die Regierung das Gesetz wohl auch nicht, da dies zu einen massiven Gesichtsverlust unserer jetzigen Arbeitsministerin von der Leyen führen würde. Derzeit ist die rede von einem neuen Gesetz, einem “Lösch-Gesetz”. Wie diese aussieht und welche Möglichkeiten es bietet soll die man jetzt noch nicht hat, ist derzeit unklar. Man arbeite dran.
Die Entwicklung die sich gerade abzeichnet ist erschrecken. Von einem Gesetz, dass keiner will, kommen wir jetzt zu einem Gesetz, dass keiner braucht. Mittlerweile ist mehr als ein Jahr ins Land gezogen. Effektiver und besser ist der Kampf gegen “Kinderpornographie im Internet” in dieser Zeit nicht geworden.
