Beiträge mit dem Tag ‘schäuble’

Anzeige wegen Schäuble-Konterfei

18. September 2007

Im April 2007 klebte sich der Münchener Thomas Kittel die sog. Schäublone an die Fensterscheibe seines Autos. Stiller Protest, der auch auf unzähligen Blogs und Webseiten wiederzufinden ist. Und so hing Schäubles-Konterfei an Thomas Fensterscheibe, bis er Anfang September in eine Polizeikontrolle kam. Die Beamten durchsuchten sein Auto und kassierten nicht nur die Schäublone, sondern gleich auch Thomas ein und brachten ihn zur Wache. Grund dafür, war der “Anfangsverdacht auf Beleidigung“, so der Mitarbeiter der Pressestelle des Polizeipräsidium Markus Dengler. Nachdem die Beamten Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt gehalten hatten, war klar, dass der Fall einer Überprüfung bedürfe und Anzeige erstattet wird. Nach drei Stunden bei der Polizei konnte Thomas wieder nach Hause, die Schäublone verblieb auf der Wache. Nun bereitet die Münchener Staatsanwaltschaft die Anzeige vor. Ob diese zu einer weiteren Verfolgung oder gar einem Prozess führt ist noch unklar.

Müssen jetzt alle Blogger, die ebenfalls auf die Problematik der Pläne des Innenministers zur Onlinedurchsuchung von Computern und E-Mail-Überwachung aufmerksam machen wollen, mit einer Anzeige rechnen? Nein. Zumindest nicht nach §194 StGB. Dort heißt es:

(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.

Heißt also, dass die Verfolgung der Tat nur auf Antrag des Beleidigten erfolgt. Hierfür müsste Innenminister Schäuble Strafanzeige erstattet. Eine Verfolgung durch das entsprechende Amt findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft darf daher auch kein Ermittlungsverfahren einleiten.

via: jetzt.de, netzpolitik.org und dataloo

Sondereinsatzkommando Bundestrojaner

3. August 2007

Wie golem.de berichtet scheint hinter dem sehr umstrittenen Bundestrojaner weniger ein Trojaner, als viel mehr eine klassische Wanze zu stecken. So soll nur in “Ausnahmefällen” ein Online-Zugriff auf den verdächtigen PC erfolgen. Für die meisten Ermittlungen soll hingegen eine “individuelle Strategie” verfolgt werden. In dem im Artikel erwähnten Bericht der Zeischrift Chip heißt es:

Ein BKA-Team dringt heimlich in die Wohnung ein und zieht Kopien von allen Festplatten. Diese Daten analysiert dann der BKA-Software-Entwickler und bastelt ein Tool, das perfekt auf die Rechner-Umgebung zugeschnitten ist.

“Schnueffel Schaeuble”

20. Juli 2007

Wie golem.de bereichtet haben Die Grünen einen Internet Protest gegen die geplante Online-Dursuchung gestartet. Auf der eingerichteten Internet-Seite www.schnueffel-schaeuble.de kann man sich eine Flash-Animation für PC oder MAC herunterladen. Mehr als ein schnueffelnder Schäuble auf dem Desktop steckt allerdings nicht dahinter.

Online-Durchsuchungen sind “lebensnotwendig”

23. Juni 2007

Innenminister Schäuble hat sich wieder einmal mit einer sehr ungünstigen Formulierung zu Wort gemeldet. So hält er die “Überwachung der Kommunikation” für “lebensnotwendig” und vergleicht das Ausspähen privater Festplatten mit der Luft zum atmen. Grund für diesen vokabularen Aussetzer dürften die aktuellen Meldungen über eine akute Terror-Gefahr in Deutschland sein. Diese sind aber weder bestätigt, noch dementiert. Für Schäuble sei es aber wichtig, “so viele Informationen wie möglich zu sammeln”.

Vielleicht braucht Herr Schäuble die Online-Durchsuchungen für sein weiteres politisches (Über-)Leben. Ich jedenfalls brauche sie nicht.

via: heise online

Offener Brief an Innenminister Schäuble

20. Juni 2007

Sehr geehrter Herr Schäuble,

gem. der am 01.01.2010 in Kraft getretenen Verordnung der bundesweiten Nachverfolgung von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern mittels GPS zum Ziele der Terrorabwehr, habe ich soeben mein GPS Protokoll des heutigen Tages auf den FTP-Server der Bundesregierung geladen. Einer Ihrer Mitarbeiter wird Ihnen mit Sicherheit kurz zeigen, wie sie Google Earth zu bedienen haben und die Daten auswerten können.

Leider konnte ich Ihr Protokoll der letzten Monaten dort nicht finden. Seien Sie doch bitte so nett, und aktualisieren dies in den nächsten Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Kubiak

Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung