Meine Meinung zum geplanten Zugangserschwerungsgesetz verbinde ich mit einem offenen Brief an Monika Griefahn, MdB (SPD), der heute noch per Post raus geht. Sollte jemand noch einen Typo finden, wäre ich für einen kurzen Hinweis dankbar.
Sehr geehrte Frau Griefahn,
ich beziehe mich auf die von Ihnen auf Ihrer Internet-Seite veröffentliche Stellungnahme zum geplanten Zugangserschwerungsgesetz vom 16.06.2009 [1].
Mit großer Verwunderung entnehme ich Ihrer Stellungnahme, dass Sie das Durchsetzen der Forderungen der SPD auch als Erfolg für die “Netz-Community“ sehen. Schaut man sich die Reaktionen eben jener “Netz-Community“ an, ergibt sich ein ganz anderes Bild (siehe [2] [3], [4], u.v.a.).
Ich möchte im Folgenden auf einige Punkte Ihrer Stellungnahmen eingehen.
Sie schreiben:
„Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns mit allen unseren Forderungen durchgesetzt und mit dem jetzt neu gefassten Gesetz eine rechtsstaatliche Grundlage geschaffen, die KEINE Zensurinfrastruktur schafft.“
Und doch schafft das Zugangserschwerungsgesetz genau das. Das Bundeskriminalamt erstellt eine Liste mit Internet-Seiten die täglich an deutsche Provider übermittelt werden um dort “mit geeigneten technischen Maßnahmen“ gesperrt zu werden. Die Erstellung der Liste unterliegt keiner öffentlichen Kontrolle, sondern ist geheim und wird ausschließlich durch das BKA geführt. Auch eine Benachrichtigung des Betreibers einer betroffenen Internet-Seite ist nicht vorgesehen. Mit Verlaub, Frau Griefahn, aber das ist de facto eine Zensurinfrastruktur. Eine Zensur des Internets wie wir sie gerade im Iran erleben wäre damit ohne Probleme möglich.
Ja, das Gesetz sieht die Kontrolle der Sperrliste durch ein Gremium vor. Angesichts der Schnelllebigkeit des Internets und der Tatsache, dass das BKA die Sperrliste täglich erstellt, ist alles andere als eine tägliche Kontrolle der Liste mehr als unzureichend. Das Gesetz sieht hier lediglich eine mind. Quartalsweise durchzuführende Kontrolle vor. Von der Tatsache, dass nur stichprobenhaft kontrolliert werden soll einmal ganz abgesehen. Und selbst die vollständige, tägliche Kontrolle der Sperrlisten ist durch ein Gremium bestehend aus 5 Personen so gut wie unmöglich. Halten Sie dies wirklich für eine ausreichende Kontrolle mit der eine mögliche Zensur verhindert werden kann?
Ja, das Gesetz ist auf Internet-Seiten mit Kinderpornographischen Inhalten begrenzt. Sie Formulieren es aber bereits sehr treffend, in dem Sie in Ihrer Stellungnahme schreiben: “Mit der SPD ist keine Ausweitung des Gesetzes zu machen.“. Schaut man sich die aktuellen Umfragewerte der SPD an, ist fraglich, ob es in der nächsten Legislaturperiode eine Bundesregierung mit der SPD geben wird. Und was passiert dann? Was die nächste Bundesregierung mit diesem Gesetz macht ist eine große Unbekannte. Genau so schnell wie dieses Gesetz jetzt die Instanzen passierte kann es von der nächsten Regierung geändert und angepasst werden. Und gerade die aus den Skandinavischen-Ländern durchgesickerten Sperrlisten zeigen, wie schnell sich die Sperrlisten mit Internet-Seiten füllen, die überhaupt nichts mit Kinderpornographie zu tun haben [5].
Sie schreiben:
„Löschen vor Sperren: Internetseiten werden nur dann gesperrt, wenn eine Löschung nicht erreicht werden kann.“
Der “Netz-Community“ ging es schon von Beginn an um “Löschen statt Sperren“ und nicht um “Löschen vor Sperren“. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Darüber hinaus sollte das Entfernen von Inhalten mit Kinderpornographischen Inhalten (auch) im Internet eine Selbstverständlichkeit sein. Das gelöscht wird/werden soll, bedarf keiner großen Betonung. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – auch wenn der ein oder andere Ihrer Koalitions-Kollegen hier anderer Meinung ist. Und gerade die “Netz-Community“ hat durch Aktionen wie bspw. [6] gezeigt, wie einfach Löschen statt sperren ist. Ferner konnte die Bundesregierung bis dato weder Zahlen noch Länder nennen [7] in denen eine Strafverfolgung nicht möglich ist.
Wäre es nicht viel sinnvoller die Ressourcen in den Landes- und Bundeskriminalämtern aufzustocken, die Mitarbeiter besser auszubilden, gezielt auf die Provider zuzugehen um die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen und eine bessere Internationale Zusammenarbeit zu forcieren, anstatt mit einem einfach zu umgehenden “Sichtschutz“ Kinderpornographie im Internet auszublenden?
Sehr geehrte Frau Griefahn, ich habe die größten Bedenken bei dem hier geplanten Zugangserschwerungsgesetz. Ich bin der Meinung, dass die Zugangserschwernis wie sie hier in Gesetzesform gegossen wird eine Zensurinfrastruktur aufbaut und keinem Kind hilft, welches sexueller Gewalt ausgesetzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kubiak
P.S.: Im Übrigen empfiehlt auch der 2007 von der SPD gegründete Online-Beirat dem Gesetz eine klare Absage zu erteilen [8].
P.P.S.: Auf die von Frau von der Leyen mit den Providern getroffenen Verträge bin ich bewusst nicht eingegangen. Das geplante Gesetz damit zu begründen, dass es “das geringere Übel“ [9] ist, macht es nicht besser. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass man nicht gegen diese Verträge hätte vorgehen können.
Quellenangaben:
[1] http://www.monika-griefahn.de/inhalt/meinearbeit/presse/2009/pm090616.php
[2] http://www.spreeblick.com/2009/06/16/auf-nimmerwiedersehen-spd/
[3] http://netzpolitik.org/2009/datenschutznovelle-spd-faellt-mal-wieder-um/
[4] http://www.blogsprache.de/2009/06/17/offener-brief-an-die-spd-bundestagsfraktion/
[5] http://blog.odem.org/2009/04/17/pressemappe-ak-zensur-2009-04-16.pdf (16 ff.)
[6] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[7] http://blog.odem.org/2009/06/bundesregierung-keine-kenntnis.html
[8] http://netzpolitik.org/2009/online-beirat-der-spd-gegen-zensurgesetz/
[9] http://twitter.com/griefahn/statuses/2205558023