
Seit Sommer 2007 gibt es in Deutschland die sog. Hackerparagraphen, die zur “Bekämpfung der Computerkriminalität” geschaffen wurden. Wie es der CCC bereits im letzten Jahr voraus gesehen hat, sorgen diese Paragraphen u.a. für eine kontraproduktive Entwicklung im Bereich IT-Sicherheit. Zu diesem Ergebnis kommen Jürgen Schmidt, Lexi Pimenidis, Felix von Leitner und Jan Münther während ihres Vortrags “Der Hackerparagraph 202c StGB Bestandsaufnahme und Auswirkungen” im Rahmen des 25C3.
Die Hackerparagraphen verbreiten, aufgrund ihrer schwammigen Formulierungen, zunehmend Unsicherheit in der IT Welt. Im Bereich Forschung führt dies dazu, dass Mitarbeiter, die an Papieren zu Security-Themen arbeiten, ihre Ergebnisse in vielen Fällen nicht mehr mit ihrem Namen unterschreiben können. Im Bereich Lehre muss Studenten “altes” Wissen vermittelt werden, da sich Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter nicht mehr sicher sind, ob sie sich mit den vermittelten Themen ggf. strafbar machen. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft zu einem erhöhten Fachkräftemangel in Deutschland führen.
Zu allem Überschuss gab es in 2008 auch nicht weniger “Hack-Angriffe”, geschweigenden eine geringere Zahl von Computer-Kriminalität. Nicht zuletzt diese Tatsachen zeigen, wie wenig das Gesetz bringt.
