Hessen wählt mit NEDAP-Wahlcomputern

24. Januar 2008 von Sven Kubiak

Wie man bereits gestern beim CCC, und heute auch bei golem.de lesen konnte, darf trotz aller Warnung am Sonntag in Hessen mit NEDAP-Wahlcomputer gewählt werden. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hatte eine einstweilige Verfügung des CCC, zur Verhinderung des Einsatzes der Wahlcomputer, aus formalen Gründen abgelehnt. Somit können Bedenken gegen die Wahlcomputer erst nach der eigentlichen Wahl eingebracht werden. Dies könnte im Extremfall dazu führen, dass Neuwahlen statt finden, sollten spätere Einsprüche Erfolg haben. Und das ist beim derzeitigen Stand sehr wahrscheinlich.

Ich Frage mich immer wieder, woher dieser blinde Aktionismus kommt. Die Sachlage ist nun mal eindeutig.

Dort wo die Wahlcomputer eingesetzt werden, haben Wahlvorstände, Wahlhelfer und Wähler keine Möglichkeit mehr, die Wahl zu überprüfen – eine Nachzählung besteht einzig aus einem nochmaligen Ausdruck des Ergebniszettels. Nicht einmal die tatsächliche Übereinstimmung der eingesetzten Wahlcomputer mit der behaupteten Musterbauart oder die fehler- und manipulationsfreie Funktionsweise der Software im Computer ist nachvollziehbar. Diese bleiben nach wie vor Geschäftsgeheimnis des Herstellers, kritisiert der CCC.

Schaut man sich allerdings einmal die Kommentare der großen “Volksparteien” an, fehlen einem wirklich die Worte.

Eine erschreckende Form der Demokratieverweigerung wurde in der Stellungnahme der Gemeinde Viernheim dokumentiert. Hier erklärten die beiden “Volksparteien” SPD und CDU in trauter Eintracht, keine Wahlhelfer entsenden zu wollen, wenn die Wahlcomputer verboten würden. Einige Wahlhelfer starteten gar eine Unterschriftenaktion, um auch in Zukunft nicht mehr zählen zu müssen. “Angesichts dieser Einstellung sollten die Viernheimer Politiker vielleicht eine Karriere in der einen oder anderen mittelasiatischen Diktatur ins Auge fassen. Dort wird ein reibungsloser Ablauf der Wahlen ohne Nachzählen auch sehr geschätzt,” kommentierte Dirk Engling, Sprecher des CCC.