Neue Hoffnung für Verfassungsbeschwerde?

29. November 2007 von Sven Kubiak

Wie golem.de berichtet hält der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf die von der Bundesregierung verabschiedete Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig. Das neue Gesetz sei nicht konform mit dem Grundgesetz. Wolf in einem Interview mit der dpa:

Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt.

Daraus könnte man erste Anzeichen deuten, dass die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initierte Sammel-Verfassungsbeschwerde (an der auch ich mich beteiligt habe) evtl. erfolgreich sein könnte.