Daten im Vorrat verfassungswidrig?

28. Juni 2007 von Sven Kubiak

Wie golgem.de berichtet, hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein im Auftragg des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat eine Stellungnahme zum Entwurf für das “Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” erstellt.

Aus der Stellungnahme geht u.a. hevor, dass, nach Auffassung der Datenschützer, die Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist.

Angesichts der vorgelegten Tatsachen rät das ULD “dringend vor der Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches auf die Vorratsdaten” ab.

Die komplette Stellungnahme ist unter datenschutzzentrum.de erhältlich.